Geprüfte Qualität

ÖSTERREICHISCHER FERTIGHAUSVERBAND

Gütezeichen Fertighaus
Die Mitglieder des Fertighausverbandes Österreich werden regelmäßig – zweimal jährlich – von dafür akkreditierten unabhängigen Prüfstellen kontrolliert. Nicht nur verwendete Materialien, Holzfeuchte und Verarbeitung werden überprüft, sondern sogar die Eindringtiefe der verwendeten Nägel. Sowohl im Werk als auch auf der Baustelle – bis zum Ende der Bauzeit. Nur wenn die Prüfkommission nach erfolgter Sichtung der Berichte ihr Einverständnis gibt, darf ein Unternehmen das „Gütezeichen Fertighaus“ und das Austria Gütezeichen verwenden.
Die Sicherung der Qualität wird durch externe Überprüfungen erreicht. Dieser komplexe Prozess sorgt für eine maximale Sicherheit auf Kundenseite.

Das „Gütezeichen Fertighaus“ bezieht sich auf das Produkt „Fertighaus“. Es ist ein Gütezeichen für das gesamte Bauwerk. Und es wird nur dann verliehen, wenn bei den Einzelkomponenten und deren Verbauung wirklich alles passt. Dieses Gütezeichen macht doppelt Sinn. Denn nicht nur die Prüfung selbst ist die Benchmark. Es ist die permanente Weiterentwicklung, die nicht nur der Qualität des Unternehmens zuträglich ist, sondern am Ende den Konsumenten Sicherheit gibt, die richtige Entscheidung getroffen zu haben.

Der Österreichische Fertighausverband steht ein für:

Fixpreisgarantie
Alle Mitgliedsunternehmen geben für die Dauer von zwölf Monaten eine Fixpreisgarantie auf das vereinbarte Leistungspaket. Die definitiven Gesamtkosten des Fertighauses stehen schwarz auf weiß vor Baubeginn fest. Keine Preiserhöhungen, keine Überraschungen! Alle in Auftrag gegebenen Bauleistungen kommen aus einer Hand. Das bringt nicht nur den Vorteil eines Ansprechpartners, sondern auch Haftungssicherheit.

Anzahlungen und Teilzahlungen
Alle Mitglieder des ÖFV verlangen eine maximale Anzahlung von 10% der Kaufvertragssumme. Die Teilzahlungen werden vertraglich fixiert und erfolgen nur entsprechend dem vereinbarten Baufortschritt.

„Typenschein“
Für jedes Haus wird bei Übergabe ein „Typenschein“ mit den wesentlichen Eckdaten ausgehändigt.

Ombudsstelle Fertighaus
Ein Hausbau ist sowohl zeitlich als auch finanziell ein großes Projekt. Bei einem derartigen Vorhaben können unter Umständen auch einmal Fehler passieren oder Missverständnisse auftreten. Für diesen unwahrscheinlichen Fall hat der ÖFV eine staatlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle – die Ombudsstelle Fertighaus – eingerichtet. Diese ist kostenlos und steht sowohl Kunden als auch Mitgliedsbetrieben zur Verfügung. Erfahrungsgemäß können in über 90% der Fälle rasche und für beide Seiten zufriedenstellende Lösungen gefunden werden.

Prüfungsverfahren

1. Die vom Fertighausverband verfasste und von der Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Qualität (ÖQA) frei gegebenen „Gütebestimmung Fertighäuser“ ist ein 24-seitiges Manual für eine exakte Prüfungsanleitung. Nach dieser prüfen die Überwachungsstellen.

2. Jedes Mitglied des Fertighausverbandes muss mit einer dafür akkreditierten staatlichen Prüf- und Überwachungsanstalt (zB. Holzforschung Austria, TU Graz) einen Überwachungsvertrag abschließen.

3. Diese jeweilige überwachende Stelle prüft nach den Vorgaben 2x pro Jahr im Fertighauswerk und 2x pro Jahr auf den Baustellen. Prüfungsbestandteile sind unter anderem: Zulassung verwendeter Materialien, Holzfeuchte, Verarbeitung (Eindringtiefe der Nägel etc.) und die Statik. Zusätzlich müssen Dokumente zur laufenden Eigenüberwachung des Unternehmens wie Messergebnisse (zB. Luftdichtheit und Thermografie) vorgelegt werden.

4. Die Prüfstelle verfasst einen Bericht.

5. Dieser Bericht wird der Prüfkommission für Fertighäuser vorgelegt, die aus drei unabhängigen Experten besteht. Sind die Prüfberichte in Ordnung, darf das „Gütezeichen Fertighaus“ weitergeführt werden.

6. Die Gutachten der Prüfkommission gehen daraufhin wieder an die Österreichische Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Qualität (ÖQA), die daraufhin das Austria Gütezeichen und gleichzeitig das Gütezeichen Fertighaus weiter verleiht. (Gütezeichen abbilden)